Die parlamentarische Initiative (PI) "Sozialabzüge für Mieter", die heute im Kantonsrat mit den Stimmen von 49 Kantonsräten der SVP-Fraktion das nötige Quorum für eine vorläufige Unterstützung verpasst hat, verlangte, dass Mieterinnen und Mieter an ihrem Wohnsitz im Kanton Zürich für die selbstbewohnte Mietwohnung 30% der Wohnungsmiete (exkl. Nebenkosten), höchstens jedoch CHF 10'600.- im Jahr, als Mieterabzug vom Reineinkommen hätten geltend machen können.
Hauseigentümer können im Unterschied zu Mietern keinen Sozialabzug vom Reineinkommen geltend machen. Aus Sicht des HEV hätte die parlamentarische Initiative deshalb gegen das in der Bundesverfassung in Artikel 8 verankerte Gleichbehandlungsgebot verstossen.
Eigenmietwert soll erhöht werden
Auch darf nicht vergessen gehen, dass Hauseigentümer mit dem Eigenmietwert bereits heute ein fiktives Einkommen zu versteuern haben. Diese Besteuerung einer fiktiven "Eigenmiete" sorgt schon seit Jahrzehnten für eine Ungleichbehandlung zwischen Hauseigentümern und Mietern. Und während der National- und Ständerat über die Details einer allfälligen Abschaffung des Eigenmietwerts diskutieren, soll im Kanton Zürich der Eigenmietwert ab 2026 gar noch um durchschnittlich rund 10 Prozent erhöht werden, wie der Regierungsrat mit der Weisung 2026 beschlossen hat. Gleichzeitig wurde im Kanton Zürich beim Eigenmietwert die Härtefallklausel abgeschafft. Eigentümer in prekären finanziellen Lagen erhalten somit keine finanzielle Entlastung. Dagegen wehrt sich der HEV, weshalb er bereits am 21. Oktober beim Zürcher Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen den Erlass der Weisung 2026 eingereicht hat.
Umso erfreulicher ist es für den HEV Kanton Zürich, dass die vorgesehene Einführung von Sozialabzügen für Mieter abgelehnt wurde und dass Mieterinnen und Mieter in dieser Hinsicht gegenüber Eigentümerinnen und Eigentümern nicht bevorteilt werden.